Die Tabaksteuer wird, wie ihr Name schon verrät, auf sämtliche Arten von Tabakwaren, also Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitttabak und Pfeifentabak, erhoben. Auf Schnupf- und Kautabak entfällt diese seit dem Jahre 1993. Tabaksteuer zählt zu den indirekt erhobenen Steuern, da sie nicht wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer extra auf Rechnungen aufgeführt wird und somit für die meisten unsichtbar ist.
Die Tabaksteuer erfüllt zwei sehr gegensätzliche Funktionen. Mit den Mehreinnahmen der deutlichen, in mehreren Stufen vorgenommene Erhöhung der Tabaksteuer in den letzten Jahren, werden versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen finanziert. Darunter fallen unter anderem das Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und Leistungen, die die Schwangerschaft betreffen. Demzufolge ist es eine wichtige Einnahmequelle für den Bund seine Mehrausgaben im Gesundheitswesen auszugleichen.
Auf der anderen Seite zielen die Steuererhöhungen aber auch darauf, den Konsum in der Gesellschaft zu verringern. Besonders Jugendliche sollen aufgrund der steigenden Kosten daran gehindert werden überhaupt mit dem Rauchen erst zu beginnen. Tatsächlich ging vor allem der Konsum von Zigaretten zurück.
Weniger Raucher entlasten somit auch wieder das Gesundheitssystem. Dieser Punkt muss direkt den Einnahmen aus der Tabaksteuer entgegengesetzt werden. Demzufolge ist die Tabaksteuer ein brisantes gesellschaftspolitisches Instrument mit welchem direkt auf den Konsum und die Gesundheit der Bevölkerung eingewirkt wird.
In Folge der hohen Tabaksteuer und der immer noch zahlreich vorhandenen überzeugten Raucher sehen natürlich auch Zigarettenschmuggler ihre Chance höhere Mengen geschmuggelter Tabakwaren umzusetzen. Dies führt wiederum zu Steuerausfällen und erhöhter Kosten zur Bekämpfung des Schmuggels.
Die Steuereinnahmen durch die Tabaksteuer betrugen 2006 14,4 Milliarden Euro.
Die Steuersätze für die einzelnen Erzeugnisse betragen für: |
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vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 6,85 Cent/Stück + 24,27 Prozent des Kleinverkaufspreises |
vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 7,56 Cent je Stück + 24,82 Prozent des Kleinverkaufspreises |
ab 1. September 2005 8,27 Cent/Stück + 25,29 Prozent des Kleinverkaufspreises |
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vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 und Zigarillos 1,4 Cent/Stück + 1,3 Prozent des Kleinverkaufspreises |
vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 1,4 Cent/Stück + 1,4 Prozent des Kleinverkaufspreises |
ab 1. September 2005 1,4 Cent/Stück + 1,5 Prozent des Kleinverkaufspreises |
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Rauchtabak
a) Feinschnitt |
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vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 27,03 Euro/Kilogramm + 16,67 Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens 41,40 Euro/Kilogramm |
vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 30,55 Euro/Kilogramm + 17,94 Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens 47,34 Euro/Kilogramm |
ab 1. September 2005 34,06 Euro/Kilogramm + 19,04 Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens 53,28 Euro/Kilogramm |
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vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 13,32 Euro/Kilogramm + 11,89 Prozent des Kleinverkaufspreises |
vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 14,49 Euro/Kilogramm + 12,76 Prozent des Kleinverkaufspreises |
ab 1. September 2005 15,66 Euro/Kilogramm + 13,46 Prozent des Kleinverkaufspreises |
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Weiterführende Links zur Tabaksteuer
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