|
Die Tabaksteuer wird, wie ihr Name schon verrät,
auf sämtliche Arten von Tabakwaren, also Zigaretten, Zigarren,
Zigarillos, Feinschnitttabak und Pfeifentabak, erhoben. Auf Schnupf-
und Kautabak entfällt diese seit dem Jahre 1993. Tabaksteuer zählt
zu den indirekt erhobenen Steuern, da sie nicht wie zum Beispiel die
Mehrwertsteuer extra auf Rechnungen aufgeführt wird und somit für
die meisten unsichtbar ist.
Die Tabaksteuer erfüllt zwei sehr gegensätzliche Funktionen. Mit den
Mehreinnahmen der deutlichen, in mehreren Stufen vorgenommene
Erhöhung der Tabaksteuer in den letzten Jahren, werden
versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen finanziert.
Darunter fallen unter anderem das Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei
Erkrankung eines Kindes und Leistungen, die die Schwangerschaft
betreffen. Demzufolge ist es eine wichtige Einnahmequelle für den
Bund seine Mehrausgaben im Gesundheitswesen auszugleichen.
Auf der anderen Seite zielen die Steuererhöhungen aber auch darauf,
den Konsum in der Gesellschaft zu verringern. Besonders Jugendliche
sollen aufgrund der steigenden Kosten daran gehindert werden
überhaupt mit dem Rauchen erst zu beginnen. Tatsächlich ging vor
allem der Konsum von Zigaretten zurück.
Weniger Raucher entlasten somit auch wieder das Gesundheitssystem.
Dieser Punkt muss direkt den Einnahmen aus der Tabaksteuer
entgegengesetzt werden. Demzufolge ist die Tabaksteuer ein brisantes
gesellschaftspolitisches Instrument mit welchem direkt auf den
Konsum und die Gesundheit der Bevölkerung eingewirkt wird.
In Folge der hohen Tabaksteuer und der immer noch zahlreich
vorhandenen überzeugten Raucher sehen natürlich auch
Zigarettenschmuggler ihre Chance höhere Mengen geschmuggelter
Tabakwaren umzusetzen. Dies führt wiederum zu Steuerausfällen und
erhöhter Kosten zur Bekämpfung des Schmuggels.
Die Steuereinnahmen durch die Tabaksteuer
betrugen 2006 14,4 Milliarden Euro.
| Die
Steuersätze für die einzelnen Erzeugnisse betragen für: |
| |
|
|
| vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 6,85
Cent/Stück + 24,27 Prozent des Kleinverkaufspreises |
| vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 7,56
Cent je Stück + 24,82 Prozent des
Kleinverkaufspreises |
| ab 1. September 2005 8,27 Cent/Stück + 25,29
Prozent des Kleinverkaufspreises |
|
|
| |
|
|
| vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 und
Zigarillos 1,4 Cent/Stück + 1,3 Prozent des
Kleinverkaufspreises |
| vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 1,4
Cent/Stück + 1,4 Prozent des Kleinverkaufspreises |
| ab 1. September 2005 1,4 Cent/Stück + 1,5
Prozent des Kleinverkaufspreises |
|
|
| |
Rauchtabak
a) Feinschnitt |
|
|
| vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 27,03
Euro/Kilogramm + 16,67 Prozent des
Kleinverkaufspreises mindestens 41,40 Euro/Kilogramm |
| vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 30,55
Euro/Kilogramm + 17,94 Prozent des
Kleinverkaufspreises mindestens 47,34 Euro/Kilogramm |
| ab 1. September 2005 34,06 Euro/Kilogramm +
19,04 Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens
53,28 Euro/Kilogramm |
|
|
| |
|
|
| vom 1. März 2004 bis 30. November 2004 13,32
Euro/Kilogramm + 11,89 Prozent des
Kleinverkaufspreises |
| vom 1. Dezember 2004 bis 31. August 2005 14,49
Euro/Kilogramm + 12,76 Prozent des
Kleinverkaufspreises |
| ab 1. September 2005 15,66 Euro/Kilogramm +
13,46 Prozent des Kleinverkaufspreises |
|
|
| |
Weiterführende Links zur Tabaksteuer
|