Übersicht
» Startseite
» Steuerrechner
» Interessantes zu Steuern
» Steuerrechner für die Homepage
» Seite in den Favoriten merken
Bookmarks:
Diese Seite bei Mister Wong eintragen Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen Diese Seite bei del.ico.us eintragen Diese Seite bei yigg.de eintragen Diese Seite bei www.reddit.com eintragen Diese Seite bei digg.com eintragen Diese Seite bei www.linkarena.com eintragen 

    Kapital Steuerformen
» Abgeltungssteuer
» Einkommensteuer
» Erbschaftssteuer
» Gewerbesteuer
» Kapitalertragssteuer
» KFZ Steuer
» Körperschaftsteuer
» Lohnsteuer
» Schenkungssteuer

    Verbrauchssteuern

» Alkopopsteuer

» Biersteuer
» Branntweinsteuer
» Kaffeesteuer
» Mineralölsteuer
» Ökosteuer
» Sektsteuer
» Stromsteuer
» Tabaksteuer
» Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer

    Links

» Währungsrechner



 

Kapitalertragssteuer

 
 

Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Zinserträgen und Dividenden unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Steuer ist in dem Jahr zu leisten, in dem die Zinsgutschrift bzw. Dividende gezahlt wurde.

Man unterscheidet je nach Art des Kapitalertrags zwischen Zinsabschlagssteuer und Kapitalertragssteuer. Die Zinsabschlagssteuer, die 30 % beträgt, ist auf Zinserträge aus Spareinlagen, Kontoguthaben und depotverwahrte Wertpapiere zu leisten. Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 20 % entfällt auf Dividendenerträge, wobei laut Halbeinkünfteverfahren Dividendenerträge nur zur Hälfte steuerpflichtig sind. Sowohl auf die Kapitalertragssteuer als auch auf die Zinsabschlagssteuer ist zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % zu leisten. Wandelanleihen unterliegen einem gesonderten Zinssatz von 25% Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Für Tafelgeschäfte, d.h. wenn Zinskupons von Aktien und Wertpapieren zum Einzug dem Kreditinstitut vorgelegt werden, ist ein Zinsabschlag von 35 % zu leisten.

Da Investmentfonds aus einer Vielzahl verschiedener Vermögenswerte bestehen, ist auf jeden der jeweiligen Vermögenswerte der spezielle Steuersatz anzuwenden. 

Das Kreditinstitut, dass dem Kunden die Erträge vergütet hat, ist verpflichtet den entsprechenden Steuersatz einzubehalten und an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Der Kunden erhält hierüber eine Steuerbescheinigung, die der Einkommenssteuererklärung beizufügen ist, damit die Beträge als Einkommenssteuer-Vorauszahlung anerkannt werden.

In einigen Fällen kann das Kreditinstitut auf das Einbehalten der Kapitalertragssteuer verzichten. Jedem Steuerinländer steht je nach Familienstand ein Freibetrag von 801 € bzw. 1602 € zu. Dieser setzt sich aus dem Sparerfreibetrag in Höhe von 750 € bzw. 1500 € und der Werbungskostenpauschale von 51 € bzw. 102 € zusammen. Zinserträge aus Spareinlagen, Kontoguthaben, Wertpapieren und Dividendenerträge sind bis zur Höhe des Freistellungsauftrags steuerfrei. Ferner besteht die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese gilt für 3 Jahre und kann u.a. für Kindern, Studenten oder Rentnern beantragt werden. Hierdurch ist die Person von jeglicher Kapitalertragssteuer befreit. Bei verzinslichen Girokonten mit einem Zinssatz von 1 % oder weniger wird ebenfalls keine Steuerzahlung verlangt. Des Weiteren sind Spareinlagen mit einer Zinszahlung von 10 € oder weniger im Jahr steuerfrei.


Weiterführende Links zur Kapitalertragssteuer

 



 

©Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Artikels darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Autors reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Angaben und Grafiken in diesem Artikel wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Trotzdem wird darauf hingewiesen, dass weder eine Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgend eine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernommen werden kann. Für Hinweise über evtl. Fehler ist der Autor dankbar. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass evtl. verwendete Bezeichnungen und Markennamen der jeweiligen Firma dem Warenzeichen, marken- oder patentrechtlichen Schutz unterliegen. Wir übernehmen keine Gewähr auf berechnete Werte.

Steuern | Impressum