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In Deutschland wird auf alle Branntweine und
branntweinhaltige Getränke eine Steuer erhoben. Branntweine sind
alle durch Brennen hergestellten Flüssigkeiten, die Alkohol
enthalten. Hierunter fällt zum Beispiel der Weinbrand wie auch der
Wodka und der Whisky.
Die deutsche Branntweinsteuer kommt vollständig dem Bund zugute. Sie
ist eine Verbrauchssteuer, die im Bundesgesetz geregelt wird und der
Zollverwaltung unterliegt. Sie geht auf das Branntweinmonopol zurück
und ist mittlerweile einheitlich in der Europäischen Gemeinschaft
geregelt. Mit einem jährlichen Volumen von circa 2 Milliarden Euro
ist sie eine Verbrauchssteuern, die ein eher geringeres
Finanzvolumen einfährt im Vergleich zu den anderen Verbrauchssteuern
wie die Mineralöl- oder die Tabaksteuer.
Innerhalb des Branntweinsteuergesetzes werden die zu entrichtenden
Steuersätze nach Erzeuger und der im Produkt enthaltenen Menge des
Alkohols vorgeschrieben. So gibt es drei Steuersätze. Einen
Regelsteuersatz, daneben einen geringeren für Abfindungsbrennereien
und schließlich den geringsten Steuersatz für Verschlussbrennereien.
Die Geräte zur Herstellung des Branntweines stehen während der Zeit
der Produktion bei Abfindungsbrennereien nicht unter
zollbehördlichem Verschluss, die Geräte der Verschlussbrennereien
hingegen wohl. Der zu zahlende Betrag wird dann, nach der in einem
Hektoliter der Flüssigkeit enthaltenen Menge Alkohols bei einer
Temperatur von 20° Celsius, berechnet. Pro Hektoliter (100 Liter) reinen
Alkohols müssen zurzeit 1.303 Euro Branntweinsteuer abgeführt
werden. (Ein Liter Likör mit 20% Alkohol enthält also 2,61 Euro
Branntweinsteuer)
Um eine Steuerbefreiung für die Nutzung des Alkohols zum Beispiel
für die Herstellung von Medikamenten oder bestimmten Lebensmitteln,
wie Essig zu erwirken, muss der Alkohol vorher denaturiert
(vergällt) werden. Dies soll sicherstellen, dass der Alkohol im
Nachhinein nicht doch im Sinne der Branntweinsteuer genutzt wird.
Ausschließlich im Duty-Free Shop, zwischen verschiedenen
Zollbereichen, lassen sich diese alkoholischen Getränke sozusagen
steuerfrei einkaufen.
Branntweinsteuerrechner:
Hier können Sie ausrechnen, wie viel
Branntweinsteuer in Ihrem alkoholischen Getränk enthalten ist. Geben
Sie bitte dazu das Volumen der Flasche und den Alkoholgehalt an.
Berechnet wird nach dem Regelsteuersatz von 1.303 Euro pro
Hektoliter Alkohol. Alle Berechnungen ohne Gewähr.
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Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Sektsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Branntweinsteuer
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