In Deutschland wird auf alle Branntweine und branntweinhaltige Getränke eine Steuer erhoben. Branntweine sind alle durch Brennen hergestellten Flüssigkeiten, die Alkohol enthalten. Hierunter fällt zum Beispiel der Weinbrand wie auch der Wodka und der Whisky.
Die deutsche Branntweinsteuer kommt vollständig dem Bund zugute. Sie ist eine Verbrauchssteuer, die im Bundesgesetz geregelt wird und der Zollverwaltung unterliegt. Sie geht auf das Branntweinmonopol zurück und ist mittlerweile einheitlich in der Europäischen Gemeinschaft geregelt. Mit einem jährlichen Volumen von circa 2 Milliarden Euro ist sie eine Verbrauchssteuern, die ein eher geringeres Finanzvolumen einfährt im Vergleich zu den anderen Verbrauchssteuern wie die Mineralöl- oder die Tabaksteuer.
Innerhalb des Branntweinsteuergesetzes werden die zu entrichtenden Steuersätze nach Erzeuger und der im Produkt enthaltenen Menge des Alkohols vorgeschrieben. So gibt es drei Steuersätze. Einen Regelsteuersatz, daneben einen geringeren für Abfindungsbrennereien und schließlich den geringsten Steuersatz für Verschlussbrennereien. Die Geräte zur Herstellung des Branntweines stehen während der Zeit der Produktion bei Abfindungsbrennereien nicht unter zollbehördlichem Verschluss, die Geräte der Verschlussbrennereien hingegen wohl. Der zu zahlende Betrag wird dann, nach der in einem Hektoliter der Flüssigkeit enthaltenen Menge Alkohols bei einer Temperatur von 20° Celsius, berechnet. Pro Hektoliter (100 Liter) reinen Alkohols müssen zurzeit 1.303 Euro Branntweinsteuer abgeführt werden. (Ein Liter Likör mit 20% Alkohol enthält also 2,61 Euro Branntweinsteuer)
Um eine Steuerbefreiung für die Nutzung des Alkohols zum Beispiel für die Herstellung von Medikamenten oder bestimmten Lebensmitteln, wie Essig zu erwirken, muss der Alkohol vorher denaturiert (vergällt) werden. Dies soll sicherstellen, dass der Alkohol im Nachhinein nicht doch im Sinne der Branntweinsteuer genutzt wird. Ausschließlich im Duty-Free Shop, zwischen verschiedenen Zollbereichen, lassen sich diese alkoholischen Getränke sozusagen steuerfrei einkaufen.
Branntweinsteuerrechner:
Hier können Sie ausrechnen, wie viel Branntweinsteuer in Ihrem alkoholischen Getränk enthalten ist. Geben Sie bitte dazu das Volumen der Flasche und den Alkoholgehalt an. Berechnet wird nach dem Regelsteuersatz von 1.303 Euro pro Hektoliter Alkohol. Alle Berechnungen ohne Gewähr.
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Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Sektsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Branntweinsteuer
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