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Am 25.05.2007 hat es der Bundestag besiegelt: ab dem 1. Januar 2009
hat Deutschland noch eine neue Steuer, die so genannte
Abgeltungssteuer.
Ihrer Funktion nach ist sie eine Steuer auf jegliche Art privater
Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Sie wird sofort
(beim Entstehen einer Kapitaleinkunft) und direkt (von den deutschen
Banken) an das zuständige Finanzamt des jeweiligen Kapitalinhabers
anonym abgeführt. Ihrer Art nach ist sie einer Quellensteuer gleich:
denn da, wo sie entsteht, wird sie auch erhoben: an der „Quelle“.
Ihrer Höhe nach ist sie eine Steuer mit einem felsenfesten
Steuersatz: 25% plus 1,375% Solidaritätszuschlag, völlig unabhängig
vom persönlichen Steuersatz. Die Kirchensteuer wird erstmals nicht
automatisch abgegolten, dieses ist allerdings ab 2011 geplant.
Mit diesem weltweit höchsten Steuersatz einer
Abgeltungsteuer und
gleichzeitig weltweit einzigartiger Besteuerung der Kursgewinne hält
Deutschland einen neuen Rekord aufgestellt.
Steuerpflichtige, deren persönlicher Einkommensteuersatz höher als
25% ist, profitieren von der Abgeltungsteuer. Ist einmal der
Steuerabzug über die Abgeltungssteuer vorgenommen worden, müssen sie
die besteuerten Kapitaleinkünfte nicht mehr in die
Einkommensteuererklärung angeben.
Steuerpflichtige mit einem Steuersatz niedriger als 25% haben das
Veranlagungswahlrecht. Sie können entsprechende Anträge stellen,
wodurch ihre Kapitalerträge nach ihrem persönlichen Steuersatz
besteuerst werden. Oder sie geben ihre realen Kapitaleinkünfte
(belegt von Bescheinigungen der Banken) in ihre
Einkommensteuererklärung an, wodurch festgestellt werden kann, ob
die Veranlagung für sie günstiger ist.
Grundsätzlich neu ist durch die Einführung der Abgeltungssteuer die
Besteuerung der Kursgewinne bei Wertpapierverkauf, wie Aktien oder
Fonds: die einjährige
Spekulationsfrist entfällt und die Kursgewinne unterliegen immer der
Abgeltungssteuer. Die alte Regelung (Halbeinkünfteverfahren, bei dem
Gewinne bei Aktienverkäufen nur zur Hälfte zu versteuern sind) gilt
für bis Ende 2008 gekaufte Wertpapiere.
Für die Besitzer von Riester- bzw. Rürup-Verträge wird nicht der
Abgeltungssteuersatz, sondern die Höhe deren persönlichen zu
versteuernden Einkommen angewendet.
Sparerfreibetrag plus Werbekostenpauschale von heute werden vom
neuen „Sparerpauschbetrag“ ersetzt, der Kapitaleinkünfte bis 801 €
pro Person beträgt. Über die Freistellungsaufträge kann demnach wie
bislang die Abgeltungssteuer vermieden werden.
Abgeltungssteuerrechner (ab 2009)
Hier können Sie die zu erwartende Abgeltungssteuer und den
Solidaritätszuschlag ausrechnen lassen. Bitte geben Sie dazu die
Kapitaleinkünfte an. Für die Berechnung gilt "ohne Gewähr".
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