Am 25.05.2007 hat es der Bundestag besiegelt: ab dem 1. Januar 2009 hat Deutschland noch eine neue Steuer, die so genannte Abgeltungssteuer.
Ihrer Funktion nach ist sie eine Steuer auf jegliche Art privater Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Sie wird sofort (beim Entstehen einer Kapitaleinkunft) und direkt (von den deutschen Banken) an das zuständige Finanzamt des jeweiligen Kapitalinhabers anonym abgeführt. Ihrer Art nach ist sie einer Quellensteuer gleich: denn da, wo sie entsteht, wird sie auch erhoben: an der „Quelle“. Ihrer Höhe nach ist sie eine Steuer mit einem felsenfesten Steuersatz: 25% plus 1,375% Solidaritätszuschlag, völlig unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Kirchensteuer wird erstmals nicht automatisch abgegolten, dieses ist allerdings ab 2011 geplant.
Mit diesem weltweit höchsten Steuersatz einer Abgeltungsteuer und gleichzeitig weltweit einzigartiger Besteuerung der Kursgewinne hält Deutschland einen neuen Rekord aufgestellt.
Steuerpflichtige, deren persönlicher Einkommensteuersatz höher als 25% ist, profitieren von der Abgeltungsteuer. Ist einmal der Steuerabzug über die Abgeltungssteuer vorgenommen worden, müssen sie die besteuerten Kapitaleinkünfte nicht mehr in die Einkommensteuererklärung angeben.
Steuerpflichtige mit einem Steuersatz niedriger als 25% haben das Veranlagungswahlrecht. Sie können entsprechende Anträge stellen, wodurch ihre Kapitalerträge nach ihrem persönlichen Steuersatz besteuerst werden. Oder sie geben ihre realen Kapitaleinkünfte (belegt von Bescheinigungen der Banken) in ihre Einkommensteuererklärung an, wodurch festgestellt werden kann, ob die Veranlagung für sie günstiger ist.
Grundsätzlich neu ist durch die Einführung der Abgeltungssteuer die Besteuerung der Kursgewinne bei Wertpapierverkauf, wie Aktien oder Fonds: die einjährige Spekulationsfrist entfällt und die Kursgewinne unterliegen immer der Abgeltungssteuer. Die alte Regelung (Halbeinkünfteverfahren, bei dem Gewinne bei Aktienverkäufen nur zur Hälfte zu versteuern sind) gilt für bis Ende 2008 gekaufte Wertpapiere.
Für die Besitzer von Riester- bzw. Rürup-Verträge wird nicht der Abgeltungssteuersatz, sondern die Höhe deren persönlichen zu versteuernden Einkommen angewendet.
Sparerfreibetrag plus Werbekostenpauschale von heute werden vom neuen „Sparerpauschbetrag“ ersetzt, der Kapitaleinkünfte bis 801 € pro Person beträgt. Über die Freistellungsaufträge kann demnach wie bislang die Abgeltungssteuer vermieden werden.
Abgeltungssteuerrechner (ab 2009)
Hier können Sie die zu erwartende Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag ausrechnen lassen. Bitte geben Sie dazu die Kapitaleinkünfte an. Für die Berechnung gilt "ohne Gewähr".
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