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Die Schaumweinsteuer (auch umgangssprachlich Sektsteuer genannt)
gehört zu den Verbrauchsteuern und wird durch den Bund erhoben. Auch
die Erlöse fließen zu 100% in die Kassen des Bundes. Ursprünglich
galt die Schaumweinsteuer nur für Schaumweine, also Sekt oder
Sektarten, mittlerweile gibt es aber auch andere Getränken auf
welche die Schaumweinsteuer angewendet wird.
Im Jahre 2004 betrugen die gesamten Erlöse aus der Schaumweinsteuer
ca. 500 Millionen Euro. Die Schaumweinsteuer ist betragsmäßig genau
festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt, umgerechnet auf eine
0,75 Liter Flasche sind das 1,02 Euro.
Die Schaumweinsteuer kann auf eine lange und bewegte Geschichte
zurückblicken. Sie wurde im Jahre 1902 durch Kaiser Wilhelm II. ins
Leben gerufen. Die Gelder wurden zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals
und der Kriegsflotte verwendet.
Als aber 1933 die Wirtschaftskrise ihre schlimmsten Auswirkungen
erreichte, wurde die Schaumweinsteuer zur Ankurbelung der Konjunktur
bis auf weiteres ausgesetzt. Erst im Jahre 1939 wurde sie wieder
eingeführt, ebenfalls wieder zweckgebunden - diesmal für die
Kriegsführung, besonders für die U-Boot Entwicklung.
Die Schaumweinsteuer wurde also ursprünglich absolut zweckgebunden
eingesetzt. Nachdem der Krieg zu Ende war, wurde sie aber nicht
wieder abgeschafft (der ursprüngliche Zweck war ja nicht mehr
existent) sondern besteht bis heute fort. Die Einnahmen gehen in die
allgemeinen Haushaltskassen des Bundes ein.
Die rechtliche Existenzberechtigung der Schaumweinsteuer ist somit
sehr fraglich, von Zeit zu Zeit wird auch immer wieder über dieses
Thema diskutiert. Fakt ist aber, dass die maroden Staatskassen der
Bundesrepublik eine Abschaffung dieser Steuer wohl nicht zulassen
werden.
In Österreich wurde die Schaumweinsteuer übrigens auf "0" gesetzt.
Dies ermöglicht zwar jederzeit wieder eine Anhebung, die Bürger
werden aber nicht in dem Maße zur Kasse gebeten, wie es in
Deutschland der Fall ist.
Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Branntweinsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Sektsteuer bzw. Schaumweinsteuer
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