Übersicht
» Startseite
» Steuerrechner
» Interessantes zu Steuern
» Steuerrechner für die Homepage
» Seite in den Favoriten merken
Bookmarks:
Diese Seite bei Mister Wong eintragen Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen Diese Seite bei del.ico.us eintragen Diese Seite bei yigg.de eintragen Diese Seite bei www.reddit.com eintragen Diese Seite bei digg.com eintragen Diese Seite bei www.linkarena.com eintragen 

    Kapital Steuerformen
» Abgeltungssteuer
» Einkommensteuer
» Erbschaftssteuer
» Gewerbesteuer
» Kapitalertragssteuer
» KFZ Steuer
» Körperschaftsteuer
» Lohnsteuer
» Schenkungssteuer

    Verbrauchssteuern

» Alkopopsteuer

» Biersteuer
» Branntweinsteuer
» Kaffeesteuer
» Mineralölsteuer
» Ökosteuer
» Sektsteuer
» Stromsteuer
» Tabaksteuer
» Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer

    Links

» Währungsrechner



 

KFZ Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) - KraftSt.

 
 

Das Halten von Fahrzeugen, die dem Verkehr auf öffentlichen Straßen dienen, unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Der Fahrzeughalter hat für die Steuer und für die Autoversicherung aufzukommen.

Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Die Höhe der Kfz Steuer richtet sich dabei nach der Größe des Hubraums bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht für Krafträder und Pkw. Ausserdem wird die Art des Nutzfahrzeugs einkalkuliert und beispielsweise zwischen Anhängern differenziert wird. Des Weiteren ist bei Lkw, Pkw und Wohnmobilen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t die zusätzliche Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes zwingend. Den einzelnen Verkehrsbehörden unterliegt die Feststellung des Ausstoßes, der in den Fahrzeugpapieren einzutragen ist. Die Kraftstoffe, die zum Betrieb des Fahrzeugs benötigt werden, spielen bei der Kfz Steuer keine Rolle. Die Art des Verbrennungsmotors allerdings schon. Aus diesem Grund besteht zwischen einem Dieselmotor und einem Ottomotor hinsichtlich der Steuerschuld ein großer Unterschied.

Besondere steuerliche Behandlung erfahren Fahrzeuge mit Elektromotoren, da für diese für 5 Jahre ab der Erstzulassung keine Kfz Steuer zu entrichten ist.
Die Steuer ist generell für das kommende Jahr im Voraus zu zahlen, wobei bei vorzeitiger Abmeldung des Fahrzeugs zuviel bezahlte Steuern zurück vergütet werden.

Da die Kfz Steuer eine der sogenannten Ländersteuern ist, erhalten und verwalten die einzelnen Bundesländer diese Steuer. Im Jahr 2006 betrug das Steueraufkommen 8,9 Mrd. Euro. Zur individuellen Bestimmung der Steuer bieten die Landesfinanzbehörden die Möglichkeit online eine Berechnung vorzunehmen.

Die gesetzliche Grundlage der Kfz Steuer bildet das Kraftfahrzeuggesetz und analog dazu die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung, die im Bundesgesetzbuch (BGB) geregelt sind. Die Kfz Steuer entstand mit der Erfindung des Motorfahrzeugs gegen Ende des 19. Jahrhunderts. In der Mitte des 20. Jahrhunderts waren erstmals auch Lkw von der Steuer betroffen. In der Zeit von 1933 bis 1946 waren Pkw steuerfrei, mit der Absicht die allgemeine Wirtschaft zu beleben. Das Grundgesetz von 1949 macht die Steuer schließlich zur Ländersache.


Weiterführende Links zur KFZ Steuer

 



 

©Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Artikels darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Autors reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Angaben und Grafiken in diesem Artikel wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Trotzdem wird darauf hingewiesen, dass weder eine Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgend eine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernommen werden kann. Für Hinweise über evtl. Fehler ist der Autor dankbar. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass evtl. verwendete Bezeichnungen und Markennamen der jeweiligen Firma dem Warenzeichen, marken- oder patentrechtlichen Schutz unterliegen. Wir übernehmen keine Gewähr auf berechnete Werte.

Steuerrechner | Impressum