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Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird als indirekte
Bundessteuer angesehen. Dabei wird bei der Besteuerung zwischen
Röstkaffee und löslichem Kaffee unterschieden. Während bei ersterem
die Steuer 2,19 Euro pro Kilogramm beträgt wird bei löslichem Kaffee
eine Steuer von 4,78 Euro je Kilogramm erhoben. Besteuert wird
hierbei nicht nur reiner Kaffee sondern auch kaffeehaltige Produkte,
wie unter anderem Cappuccino oder auch Süßwaren, welche kaffeehaltig
sind. Ziel dieser Besteuerung sind Einnahmen zur Finanzierung von
Staatsausgaben. Rechtsgrundlage ist hierbei das Kaffeesteuergesetz.
Die Kaffeesteuer ist eine rein nationale Bestimmung und unterliegt
so nicht, wie unter anderem die Tabaksteuer, den Bestimmungen der
EU. Befreiung von der Steuer gibt es dann, wenn der Kaffee aus einem
deutschen Steuergebiet ausgeführt oder an einen Empfänger in einem
anderen EG-Mitgliedsstaat geliefert wird.
Allerdings gibt es für die Kaffeesteuer keine
Geringfügigkeitsgrenze. Privatpersonen, die nur kleine Mengen an
Kaffee aus dem EU-Ausland einführen, sind also ebenso verpflichtet
die Kaffeesteuer abzuführen. Aktuell sind vor allen Dingen Beispiele
bekannt von Personen, die per Online Auktion günstige Kaffeepads
ersteigert haben und somit laut deutschen Recht zu
Steuerhinterziehern wurden. Bei diesen Fällen gilt es vor allen
Dingen zu zeigen, dass Privatpersonen in solchen Fällen nicht auf
die Kulanz der deutschen Zollbehörden hoffen können. Schuld an
diesen Verfahren ist oftmals allerdings auch die Unwissenheit über
die Steuern.
Die Einnahmen aus dieser Steuer belaufen sich jährlich auf knapp
eine Milliarde Euro. Auch bei der Kaffeesteuer wird doppelt
kassiert, denn die Mehrwertsteuer
für den Endverbraucherpreis berechnet sich nach dem Netto Wert inkl.
Kaffeesteuer.
Bei einem Pfund Kaffee werden somit rund 1,10 Euro Kaffeesteuer mit
19% Mehrwertsteuer belegt, was immerhin 0,21 Euro pro Pfund
zusätzlich ausmacht.
So wird vereinfacht berechnet:
- Kaffeeeinkaufspreis + Kaffeesteuer = Netto Warenwert, dann:
- Netto Warenwert + 19% MwSt. = Verbraucherpreis im Supermarkt
Kaffeesteuer Rechner
Geben Sie bitte den Preis ein, den Sie für ein Pfund
Kaffee bezahlt haben. Alle Berechnungen ohne Gewähr.
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Weiterführende Links zur Kaffeesteuer
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