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Die Biersteuer gehört zu den so genannten
Verbrauchssteuern, die vom Verbraucher bezahlt werden. Diese
Verbrauchssteuern haben in Deutschland eine lange Tradition und
werden bei Luxusgütern wie alkoholischen Getränken oder Kaffee
erhoben.
Die erste Biersteuer wurde schon zur Zeit des
Karolingerreiches in den Jahren 800 bis 1000 nach Christus von Karl
dem Großen erhoben. Auch sie richtete sich nach dem Stammwürzegehalt
des Bieres. Eine Biersteuer wie wir sie heute kennen wurde erstmals
in Ulm im Jahr 1220 erhoben. Sie sollen dazu dienen den Verbrauch zu
senken und gehört damit zu den Lenkungssteuern. Die Biersteuer kommt
dem jeweiligen Bundesland in dem sie erhoben wird zugute, wird aber
vom Zoll, einer Bundesbehörde, bei den Brauereien erhoben. Die
Brauereien legen die Steuer direkt auf den Endverbraucher um.
Bemessen wird die Biersteuer nach dem Stammwürzegehalt in dem Bier.
Als Stammwürze bezeichnet man die von den Grundzutaten Malz und
Hopfen im Wasser gelösten Stoffe bevor das Bier gärt.
Die Messeinheit für Stammwürze ist Grad Plato.
Der Steuersatz für einen Hektoliter Bier beträgt zur Zeit knapp 80
Cent pro Grad Plato. Besonders hohe Biersteuer wird also auf
Starkbier erhoben, am günstigsten ist Einfachbier. Bemessen wird die
Biersteuer nach der Jahresproduktion einer Brauerei. Bei kleineren
Brauereien gelten ermäßigte Steuersätze. Diese sollen so gefördert
werden. Hobby- Brauer, die weniger als zwei Hektoliter Bier im Jahr
herstellen müssen gar keine Steuer entrichten, sie sind aber auch
verpflichtet ihre Brauerei bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Für alkoholfreies Bier muss keine Biersteuer bezahlt werden.
Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Sektsteuer
»
Branntweinsteuer
Weiterführende Links zur Biersteuer
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