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Unter Alkopops sind jene Getränke zu verstehen, die aus einer
Mischung einer branntweinhaltigen Substanz mit einer alkoholfreien
oder gegorenen Flüssigkeit bestehen. Sie werden auch mit den Namen „Premixes“
oder „Ready-to-Drinks“ bezeichnet, welches noch einmal speziell
ihren Short- oder Longdrink-Charakter betont.
Das Alkopopsteuergesetz wurde am 23. Juli 2004 eingeführt, seit dem
2. August 2004 offiziell erhoben und kommt als Bundessteuer dem Bund
zugute, wobei die Alkopopsteuer wie die anderen Verbrauchssteuern im
Bereich der Verwaltung dem Zollamt unterliegt. Dabei gehört die
Alkopopsteuer zu den Verbrauchssteuern, die innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft noch nicht harmonisiert worden sind.
Die Alkopopsteuer wird nach der Menge des Alkohols in einem
Hektoliter der zu besteuernden Flüssigkeit bei einer Temperatur von
20° Celsius festgesetzt. Es handelt sich um 5.550 Euro pro
Hektoliter puren Alkohols, also pro 100 Liter. Das ist fast fünfmal
soviel wie die Branntweinsteuer.
Mit einem Volumen von
circa 10 Millionen Euro jährlich ist die Alkopopsteuer die geringste
Verbrauchssteuer im Vergleich zu den anderen, wie die Branntwein-
oder die Tabaksteuer. Die Bundesregierung hat sich für eine
Weiterleitung des Finanzeinkommens aus der Alkopopsteuer in den
Bereich der Suchtprävention entschieden.
Mit dem Alkopopsteuergesetz werden Getränke besteuert, die
branntweinhaltig sind und somit eigentlich unter das Gesetz der
Branntweinsteuer fallen würden. Jedoch soll die höhere Alkopopsteuer
durch eine Verteuerung der Produkte zu einem geringeren Konsum der
fraglichen Flüssigkeiten bei Jugendlichen führen. Die
Bundesregierung in Deutschland hat diese Maßnahme als eine unter
mehreren in einer Kampagne zum Schutze junger Menschen vor den
Genussmitteln Tabak und Alkohol angelegt.
Alkopopsteuerrechner
Hier können Sie ausrechnen, wie viel Alkopopsteuer in Ihrem "süßen
Gesöff" enthalten ist. Berechnung ohne Gewähr.
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Siehe auch:
» Branntweinsteuer
» Sektsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Alkopopsteuer
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