Berechnung Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag / Einkommensteuerrechner 2007 bis 2009
Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ruckzuck Ihre Steuerlast für das Steuerjahr 2007 / 2008 und 2009 berechnen. Geben Sie einfach das zu versteuernde Einkommen an und Ihre persönlichen Verhältnisse. Die von Ihnen eingegebenen Daten dürfen und werden von uns nicht gespeichert. Alle Berechnungen ohne Gewähr.
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Einkommensteuer
Jedes Jahr kommt Post vom Finanzamt. In der Regel ein großer graugrüner Umschlag, in dem sich die Papiere für die Einkommensteuer samt einer umfassenden Anleitung befinden. Da es schneller geht, nutzen viele Steuerpflichtige inzwischen auch schon die Möglichkeit, ihre Einkommensteuer-Erklärung über das Internet abzugeben. Gleich in welcher Form die Daten übermittelt werden: Es ist eine leidige Pflicht, die angesichts ständig neuer Regelungen für die meisten Bürger kaum mehr überschaubar ist.
Vom Grundsatz her ist es erst einmal recht einfach. Die Tücke liegt auch bei der Einkommenssteuer wie immer im Detail. Einkommensteuerpflichtig ist das Einkommen natürlicher Personen. Dazu gezählt werden Einkünfte, die erzielt werden durch Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetriebe, selbständige und nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung und Einkünfte, die beispielsweise aus einer Rente bezogen werden. Bei einigen diesen Einkünfte erhebt das Finanzamt die Einkommensteuer über die Kapitalertragsteuer oder die Lohnsteuer als Steuerabzug.
Der sich daraus ergebende Betrag bildet jedoch noch nicht die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer. Von den Einkünften können bestimmte Aufwendungen abgezogen werden. Dazu gehören die Werbungskosten. Hierunter fallen unter gesetzlich genau abgesteckten Voraussetzungen die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, Bewerbungskosten, Kosten für Arbeitsmittel sowie Arbeitskleidung und Fortbildungskosten. Absetzbar sind ebenso Sonderausgaben wie Beiträge zur Renten-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Kirchensteuer und Aufwendungen, die für die eigene Berufsausbildung nötig sind. Abzugsfähig sind weiterhin der Altersentlastungsbetrag, Freibeträge für Kinder und außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Kosten, die für die Beerdigung des Ehepartners anfallen.
Werden allen Betrag gegeneinander aufgerechnet, ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, von dem ein Grundfreibetrag steuerfrei bleibt. Dieser Grundfreibetrag liegt bei rund 7.600 Euro bei Ledigen und 15.300 Euro bei Verheirateten. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif. Der Eingangssteuersatz beträgt 15 Prozent, der Spitzensteuersatz 48,5 Prozent. Generell soll die Einkommensteuer dem Gerechtigkeitsprinzip folgen, sprich gleiche Steuer bei gleichem Einkommen und gleicher Leistungsfähigkeit. Da die Einkommensteuer allerdings kaum Transparenz bietet, weil es zu viele Sonderregelungen gibt, steht sie ständig in der Kritik.
Errechnung der Einkommensteuer
Vereinfacht:
(Einkommen - Aufwendungen - Pauschbeträge - bereits bez. Steuern + Hinzurechnungen) = zu versteuerndes Einkommen
Die tatsächliche Steuerlast ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen und ist progressiv gestaffelt, d.h. je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz und damit die Steuerbelastung. Etwas weiter unten können Sie die Einkommensteuer ausrechnen.
Bereits bezahlte Steuern
Die bereits vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer wird mit der Steuerlast verrechnet. Ebenfalls angerechnet wird die bereits abgeführte Kapitalertragssteuer aus Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften oder Dividenden.
Zu versteuerndes Einkommen
Darunter versteht das Finanzamt alle Einnahmen, die nach dem EkStG. einkommenssteuerpflichtig sind. Folgende Einnahmen müssen versteuert werden:
- Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkommen aus Gewerbebetrieb
- Einkommen aus selbständiger Arbeit
- Einkommen aus Kapitalvermögen
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstiges Einkommen
Reichensteuer
Die Reichensteuer kann ebenso auch Neidsteuer oder Millionärssteuer genannt werden. Dieser Begriff wurde bekannt nach der Reformdiskussion der Bundestagswahl im Jahre 2005, die um das deutsche Steuerrecht handelte. Vereinbart wurde diese Reichensteuer, die eine Erhöhung der Einkommenssteuer bei besonders hohem Einkommen bedeutet, im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU am 11. November 2005. Im Deutschen Bundestag beschloss die große Koalition am 29. Juni 2006 die Einführung der Reichensteuer mit einer Mehrheit an Stimmen gegen FDP, Linkspartei und den Grünen. Beim Steueränderungsgesetz 2007 wurde sie eingeführt und findet seit dem 1. Januar 2007 seine Gültigkeit.
Die Reichensteuer sieht vor, dass bei Ledigen ab 250.000 Euro und Verheirateten ab 500.000 Euro ein Spitzensteuersatz von 42 auf 45 % angehoben wird. Außerdem wurde auch ein Entlastungsbetrag eingeführt. Dieser sorgt für das Rückgängig- Machen der tariflichen Anhebung der Gewinneinkünfte. Gewährt wird der Entlastungsbetrag nur zwischen 1. Januar 2007 und 1. Januar 2008 mit der Begründung, dass ab 2008 voraussichtlich eine neue Unternehmenssteuerreform in Kraft tritt.
Unter anderem wegen des populistischen Begriffes löste die Reichensteuer eine starke politische Diskussion aus. In erster Linie wurde stark kritisiert, es würde nur wenige Auswirkungen haben und niemandem wirklich helfen. Ein Wirtschaftswissenschaftler, Rudolf Hickel, sagte der Reichensteuer einen Placebo-Effekt nach, da eine zeitlich begrenzte Steuerspitzensatzerhöhung effektiver sei. Ebenfalls lehnte auch die Linkspartei die Reichensteuer ab, aufgrund ihrer unzureichenden Wirkung bei Vergleich mit den Senkungen des Spitzensteuersatzes in den Vorjahren. Peter Ramsauer, Vorsitzender im Bundestag der CSU-Landesgruppe, benannte diese Steuer eine "ökonomisch unsinnige Neidsteuer". Auch Karl Heinz Däke, der Präsident vom Bund der Steuerzahler, hatte starke verfassungsrechtliche Bedenken bei dem Umsetzen der Reichensteuer. Wohingegen Franz Müntefering die Reichensteuer zum größten Teil befürwortete, mit der Argumentation, dass die Reichen mehr Steuern zahlen können. Die Befürworter hielten an der Belastungsgerechtigkeit fest, so dass jeder das tragen solle, was er auch tragen könne. Nach ökonomischen Untersuchungen stellte sich heraus, dass diese Gesetzesänderung kein stimmiges Modell ist, welches ungewollte Effekte hervorruft.
Weiterführende Links zur Einkommensteuer
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